Rechtsprechung
BFH, 02.03.1984 - VI S 18/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,21886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.09.1983 - II S 5/83
Einspruchsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Zulässigkeit der Aussetzung - …
Auszug aus BFH, 02.03.1984 - VI S 18/83
NV: Ein an den BFH gerichteter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nach Art. 3 § 7 VGFGEntlG unzulässig, wenn das FA aufgrund der Klage die Vollziehung der angefochtenen Bescheide unverzüglich ausgesetzt hat und der Antragsteller deshalb davon ausgehen mußte, daß das FA nach Einlegung der Revision einem erneuten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung voraussichtlich ebenfalls unverzüglich (im Streitfall nach ca. sechs Wochen) stattgeben würde (Abgrenzung zum BFH-Beschluß vom 21.9.1983 II S 5/83).3. - BFH, 16.11.1967 - V B 9/67
Aussetzung der Vollziehung - Erledigung in der Hauptsache - Billiges Ermessen - …
Auszug aus BFH, 02.03.1984 - VI S 18/83
NV: Entspricht das FA dem unmittelbar an den BFH gerichteten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) und ist der Rechtsstreit deshalb in der Hauptsache erledigt, dann entscheidet der BFH gemäß § 138 Abs. 1 FGO nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens (vgl. BFH-Beschluß vom 16.11.1967 V B 9/67).2.